Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden.
Er bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dadurch wird sprichwörtlich energetisch gesehen nicht die Katze im Sack gekauft. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilenmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.
Es gibt zwei Varianten des Energieausweises - Den verbrauchsorientierten und den bedarfsorientierten Energieausweis.
Effizienzklassen im Energieausweis
Seit Inkrafttreten der EnEV 2014 erfolgt sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis neben der Angabe des Energiekennwerts – angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – eine Einordnung in Energieeffizienzklassen.